Aktuelle Infos zu den gesetzlichen Entwicklungen bzgl Trainings und Veranstaltungen (Stichtag ist der 01.07.2020):
Wir denken, dass für Zirkus und Sport als Veranstaltungen ohne fix zugewiesene Plätze (zB Workshops) zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen für Veranstaltungen folgenden Bestimmungen des Sports gelten, und bitten euch, euch daran zu halten - bis zu den kommunizierten Lockerungen ab heutei: -> Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, haben zueinander bei Ausübung der "Sportart" in Proberäumlichkeiten einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden. Weiters kann der Abstand von einem Meter von "Betreuer*in und Trainer*in" ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Findet die Probe bzw. das Training im Freien statt, so gilt ein Mindestabstand von einem Meter. -> Beim Betreten der Trainingsräumlichkeiten gilt der Mindestabstand von einem Meter. Maskenpflicht besteht beim Betreten der Trainingsräumlichkeiten, nicht jedoch beim Tanzen selbst; -> Die Teilnehmer*innenanzahl ist auf max. 100 Personen begrenzt. Um bei einem Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können und die Einhaltung der Abstandsregeln zu vereinfachen, wird empfohlen geeignete Maßnahmen zu setzen, wie z.B. gleiche Guppenzusammensetzung, überschaubare Gruppengröße, Anmeldesystem, dokumentierte Teilnahme. ACHTUNG: Diese Informationen sind Einschätzungen durch die IG-Kultur und keine ausjudizierten Rechtsmeinungen. Wir können somit keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. (Quelle: https://www.igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot#Veranstaltungenallgemein) Solltet ihr noch nähere Fragen zu Nutzung der Halle haben, dann würden wir euch bitten, eine e-mail an trap@schlor.org zu schreiben mit eurem Namen und eurer Nummer. Wir rufen euch dann sobald wie möglich zurück! |